Der Musterantrag
auf Unterrichtsbefreiung besteht nur
aus drei Sätzen:
'Wir erziehen unser Kind aus Gewissensgründen
gewaltfrei mit dem Ziel, dass später ein freiwilliger
Gang zur Bundeswehr unterbleibt. Daher beantragen
wir die Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht
mit Bundeswehrsoldaten und Wehrdienstberatern. Unser
Kind soll währenddessen Ersatzunterricht in einer
anderen Klasse erhalten.'
Es sei sinnvoll, so 'terre des hommes', einen solchen
Antrag prophylaktisch bei der Schulleitung abzugeben.
Das fördere die kritische Auseinandersetzung
mit der Idee, einen Jugendoffizier als Alleinunterhalter
an die Schule zu lassen. Und sei auch deshalb sinnvoll,
weil manche Schulleitung die Kinder und Eltern nicht
einmal informiere, bevor ein militärisches 'Hochwertseminar'
stattfinde.
Die Anträge
werden bislang ohne Begründung genehmigt. Das
Bayerische Kultusministerium hat ihre Rechtsgültigkeit
sogar ausdrücklich bestätigt."
Ähnlich
der Bayerische
Elternverband: Hier ein Musterantrag
auf Freistellung von Unterricht durch Bundeswehrvertreter.
Vor
dem Schadow-Gymnasium, Berlin-Zehlendorf, 26.03.2010
Am 18.03.2011
beschloss der Landeselternausschuss
eine Einladung
zu einer neu zu gründenden AG "Bundeswehr
und öffentliche Schulen".
Die Sitzungen
finden jeden 1. Mittwoch im Monat statt und sind für
alle interessierten Eltern und ElternvertreterInnen
offen (19:00 Uhr, im Treffpunkt „Wandel“
in der Otto-Braun-Straße 27, 10178 Berlin).
[Die folgenden
Zitate stammen aus:
Albrecht
Kieser, Vor leeren Klassen:
Bundeswehroffiziere auf Nachwuchsjagd,
Sendung auf WDR 3, "Resonanzen", Sendedatum:
28.1.2011)Hier
können Sie die Sendung hören.]
Die
Kinder-Hilfsorganisation
„terre des hommes“ unterbreitet den
Eltern von Kindern unter 18 Jahren und auch den volljährigen
Schülern folgenden Vorschlag:
"Er
fordert dazu auf, sich vom Unterricht befreien
zu lassen, wenn
ein Jugendoffizier an der Schule angekündigt
ist.
Das ist nicht als Drückebergerei, sondern als
ultima ratio gemeint.
Denn 'terre des hommes' schlägt als erstes vor,
gegen die einseitige Beeinflussung zu protestieren
und sie mithilfe kritischer Lehrer, der Eltern- oder
der Schülervertretung zu verhindern. Gelingt
das nicht und fühlen sich betroffene Kinder,
minderjährige Jugendliche oder junge Erwachsene
überfordert, allein den Streit mit einem geschulten
Jugendoffizier auszufechten, könnten sie dem
Unterricht fern bleiben. Immerhin gelte auch an Schulen
die Gewissensfreiheit.