Die
Bildungsgänge an der August-Sander-Schule:
Berufsqualifizierende
Lehrgänge im 11. Schuljahr
(BQL) nach § 29 (3) Schulgesetz
(SchulG)
Schülerinnen und Schüler, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis
stehen, sind berechtigt, im Anschluss an die Erfüllung
der allgemeinen Schulpflicht einen Lehrgang mit Teilzeit-
oder Vollzeitunterricht zu besuchen, der durch Erweiterung
der Allgemeinbildung und Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse
die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen
Ausbildung oder Tätigkeit verbessern soll. Die Aufnahme
in die Schule setzt einen Schulabschluss nicht voraus. Die
Lehrgänge können in Kooperation mit den außerschulischen
Bildungsträgern durchgeführt werden; sie führen
zu keinem Berufsabschluss, sollen den Schülerinnen und
Schülern jedoch den Erwerb von Qualifizierungsbausteinen
ermöglichen.
Stundentafel:
Berufsfeldübergreifender
Unterricht |
320
Jahresstunden |
Wirtschafts-
und Sozialkunde |
|
Deutsch/Kommunikation |
|
Englisch |
|
Sport/Gesundheitsförderung |
|
Berufsfeldbezogener
Unterricht |
880
Jahresstunden |
Fachtheorie
je nach gewähltem Berufsfeld |
|
Fachpraxis
in der Werkstatt |
bis
zu 14 Stunden pro Woche |
Pflichtstunden
insgesamt |
1200
Jahresstunden |
Wahlunterricht
(fakultativer Unterricht) |
z.B.
Computerführerschein und Europäischer Computerpass
Xpert, Bildnerisches Gestalten,
Hygiene/Säuglingspflege |
Ziel
des Lehrganges:
der einfache Hauptschulabschluss oder erweiterte Hauptschulabschluss
Berufsqualifizierende
Lehrgänge im 11. und 12.
Schuljahr mit Förderschwerpunkt
Lernen (BQL
FL) nach § 29 (4) SchulG
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, die durch einen Lehrgang im Sinne des Absatzes
3 nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können,
werden nach Beendigung des zehnten Schuljahres zweijährige
Lehrgänge mit Vollzeitunterricht eingerichtet.
Stundentafel:
Berufsfeldübergreifender
Unterricht |
400
Jahresstunden |
Wirtschafts-
und Sozialkunde |
|
Deutsch/Kommunikation |
|
Mathematik |
|
Sport/Gesundheitsförderung |
|
Berufsfeldbezogener
Unterricht |
800
Jahresstunden |
Fachtheorie
je nach gewähltem Berufsfeld |
|
Fachpraxis
in der Werkstatt |
bis
zu 16 Stunden pro Woche |
Wahlpflichtunterricht |
|
Englisch
für abschlussorientierte Klassen (Hauptschulabschluss)
|
|
Pflichtstunden
insgesamt |
1280
Jahresstunden |
Wahlunterricht
(fakultativer Unterricht) |
z.B.
Bildnerisches Gestalten,
Hygiene/Säuglingspflege |
Ziel
des Lehrganges:
berufsqualifizierender Abschluss oder der einfache
Hauptschulabschluss
Lehrgang nach § 29 (5) SchulG
Schülerinnen und Schüler, die an einem öffentlich
geförderten, auf eine berufliche Erstausbildung vorbereitenden
Lehrgang von in der Regel einjähriger Dauer (berufsvorbereitender
Lehrgang) teilnehmen und keinen studienqualifizierenden Schulabschluss
(Fachhochschulreife, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife)
erworben haben, erhalten Berufsschulunterricht; dieser Unterricht
orientiert sich an den Zielen und Inhalten des Lehrgangs.
Einjährige
Berufsfachschule nach § 30 (1-3) SchulG
(dieser Bildungsgang befindet sich im Aufbau, voraussichtlicher
Start im Schuljahr 2005/2006)
(1) Die Berufsfachschule vermittelt Schülerinnen
und Schülern, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis
stehen, die für den gewählten Beruf erforderlichen
praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse und
erweitert ihre Allgemeinbildung. Sie übernimmt als Vollzeitschule
die Berufsausbildung der Jugendlichen für die ganze oder
einen Teil der vorgeschriebenen oder üblichen Ausbildungszeit.
Die Ausbildung an der Berufsfachschule schließt mit
einer schulischen Prüfung ab, sofern die Berufsausbildung
nicht mit einer Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz
vom 14. August 1969
(BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 24. Dezember 2003
(BGBl. I S. 2934), oder der Handwerksordnung in der Fassung
der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074),
zuletzt geändert durch Artikel 35b des Gesetzes vom 24.
Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) abschließt. § 29
Abs. 3 gilt entsprechend.
Die Berufsfachschule ermöglicht zusätzlich den Erwerb
schulischer Abschlüsse.
(2) Die Aufnahme in die Berufsfachschule
setzt voraus
1. bei einem mindestens dreijährigen Bildungsgang mindestens
den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung,
2. bei einem zweijährigen Bildungsgang mindestens den
Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und
3. bei einem einjährigen Bildungsgang mindestens den
erweiterten Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung.
Erfordert ein Bildungsgang eine über den Hauptschulabschluss
oder den erweiterten Hauptschulabschluss oder eine jeweils
gleichwertige Schulbildung hinausgehende Schulbildung, so
wird für die Aufnahme der mittlere Schulabschluss vorausgesetzt.
Bei Bildungsgängen, die besondere Fähigkeiten und
Fertigkeiten voraussetzen, kann die Aufnahme zusätzlich
vom Ergebnis einer entsprechenden Eignungsfeststellung abhängig
gemacht werden.
(3) Jede Bewerberin und jeder Bewerber wird
zunächst auf Probe für die Dauer eines Schulhalbjahres
aufgenommen. Schülerinnen und Schüler, die nach
ihren Fähigkeiten und Leistungen für den jeweiligen
Bildungsgang nicht geeignet sind, müssen diesen nach
Ablauf der Probezeit verlassen.
Stundentafel:
8 Wochenstunden Allgemeinbildung
12 Wochenstunden Fachtheorie je nach gewähltem Berufsfeld
10 Wochenstunden Fachpraxis in der Werkstatt
Ziel des Lehrganges:
Realschulabschluss
MDQM Stufe II
(Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme)
Dreijährige Berufsfachschulausbildung in den Berufen
Maler/in und Lackiererin
und Friedhofsgärtner/in
(jeweils in Zusammenarbeit
mit unserem Kooperationspartner bbw
- Berufsbildungswerk der Berliner Wirtschaft).
Ziel des Lehrganges:
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung vor der zuständigen
Kammer (Handwerkskammer bzw. Malerinnung) im anerkannten Ausbildungsberuf.
Je nach Leistung kann nach dem ersten Jahr der erweiterte
Hauptschulabschluss und mit dem erfolgreichen Abschluss der
Ausbildung der Mittlere Schulabschluss erworben werden.
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