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Die Bildungsgänge an der August-Sander-Schule:

Berufsqualifizierende Lehrgänge im 11. Schuljahr (BQL) nach § 29 (3) Schulgesetz (SchulG)

Schülerinnen und Schüler, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, sind berechtigt, im Anschluss an die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht einen Lehrgang mit Teilzeit- oder Vollzeitunterricht zu besuchen, der durch Erweiterung der Allgemeinbildung und Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse die Voraussetzungen für die Aufnahme einer beruflichen Ausbildung oder Tätigkeit verbessern soll. Die Aufnahme in die Schule setzt einen Schulabschluss nicht voraus. Die Lehrgänge können in Kooperation mit den außerschulischen Bildungsträgern durchgeführt werden; sie führen zu keinem Berufsabschluss, sollen den Schülerinnen und Schülern jedoch den Erwerb von Qualifizierungsbausteinen ermöglichen.

Stundentafel:

Berufsfeldübergreifender Unterricht 320 Jahresstunden
Wirtschafts- und Sozialkunde  
Deutsch/Kommunikation  
Englisch  
Sport/Gesundheitsförderung  
Berufsfeldbezogener Unterricht 880 Jahresstunden
Fachtheorie je nach gewähltem Berufsfeld  
Fachpraxis in der Werkstatt bis zu 14 Stunden pro Woche
Pflichtstunden insgesamt 1200 Jahresstunden
Wahlunterricht (fakultativer Unterricht) z.B. Computerführerschein und Europäischer Computerpass Xpert, Bildnerisches Gestalten,
Hygiene/Säuglingspflege

Ziel des Lehrganges:
der einfache Hauptschulabschluss oder erweiterte Hauptschulabschluss


Berufsqualifizierende Lehrgänge im 11. und 12. Schuljahr mit Förderschwerpunkt Lernen (BQL FL) nach § 29 (4) SchulG

Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die durch einen Lehrgang im Sinne des Absatzes 3 nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können, werden nach Beendigung des zehnten Schuljahres zweijährige Lehrgänge mit Vollzeitunterricht eingerichtet.

Stundentafel:

Berufsfeldübergreifender Unterricht 400 Jahresstunden
Wirtschafts- und Sozialkunde  
Deutsch/Kommunikation  
Mathematik  
Sport/Gesundheitsförderung  
Berufsfeldbezogener Unterricht 800 Jahresstunden
Fachtheorie je nach gewähltem Berufsfeld  
Fachpraxis in der Werkstatt bis zu 16 Stunden pro Woche
Wahlpflichtunterricht  
Englisch für abschlussorientierte Klassen (Hauptschulabschluss)  
Pflichtstunden insgesamt 1280 Jahresstunden
Wahlunterricht (fakultativer Unterricht) z.B. Bildnerisches Gestalten,
Hygiene/Säuglingspflege


Ziel des Lehrganges:
berufsqualifizierender Abschluss oder der einfache Hauptschulabschluss


Lehrgang nach § 29 (5) SchulG

Schülerinnen und Schüler, die an einem öffentlich geförderten, auf eine berufliche Erstausbildung vorbereitenden Lehrgang von in der Regel einjähriger Dauer (berufsvorbereitender Lehrgang) teilnehmen und keinen studienqualifizierenden Schulabschluss (Fachhochschulreife, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) erworben haben, erhalten Berufsschulunterricht; dieser Unterricht orientiert sich an den Zielen und Inhalten des Lehrgangs.

Einjährige Berufsfachschule nach § 30 (1-3) SchulG
(dieser Bildungsgang befindet sich im Aufbau, voraussichtlicher Start im Schuljahr 2005/2006)

(1) Die Berufsfachschule vermittelt Schülerinnen und Schülern, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen, die für den gewählten Beruf erforderlichen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse und erweitert ihre Allgemeinbildung. Sie übernimmt als Vollzeitschule die Berufsausbildung der Jugendlichen für die ganze oder einen Teil der vorgeschriebenen oder üblichen Ausbildungszeit.
Die Ausbildung an der Berufsfachschule schließt mit einer schulischen Prüfung ab, sofern die Berufsausbildung nicht mit einer Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969
(BGBl. I S. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003
(BGBl. I S. 2934), oder der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 35b des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954) abschließt. § 29 Abs. 3 gilt entsprechend.
Die Berufsfachschule ermöglicht zusätzlich den Erwerb schulischer Abschlüsse.

(2) Die Aufnahme in die Berufsfachschule setzt voraus
1. bei einem mindestens dreijährigen Bildungsgang mindestens den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung,
2. bei einem zweijährigen Bildungsgang mindestens den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und
3. bei einem einjährigen Bildungsgang mindestens den erweiterten Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung.
Erfordert ein Bildungsgang eine über den Hauptschulabschluss oder den erweiterten Hauptschulabschluss oder eine jeweils gleichwertige Schulbildung hinausgehende Schulbildung, so wird für die Aufnahme der mittlere Schulabschluss vorausgesetzt. Bei Bildungsgängen, die besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten voraussetzen, kann die Aufnahme zusätzlich vom Ergebnis einer entsprechenden Eignungsfeststellung abhängig gemacht werden.

(3) Jede Bewerberin und jeder Bewerber wird zunächst auf Probe für die Dauer eines Schulhalbjahres aufgenommen. Schülerinnen und Schüler, die nach ihren Fähigkeiten und Leistungen für den jeweiligen Bildungsgang nicht geeignet sind, müssen diesen nach Ablauf der Probezeit verlassen.
 

Stundentafel:
8 Wochenstunden Allgemeinbildung
12 Wochenstunden Fachtheorie je nach gewähltem Berufsfeld
10 Wochenstunden Fachpraxis in der Werkstatt

Ziel des Lehrganges:
Realschulabschluss


MDQM Stufe II
(Modulare Duale Qualifizierungsmaßnahme)

Dreijährige Berufsfachschulausbildung in den Berufen Maler/in und Lackiererin und Friedhofsgärtner/in (jeweils in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner bbw - Berufsbildungswerk der Berliner Wirtschaft)
.

Ziel des Lehrganges:
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer (Handwerkskammer bzw. Malerinnung) im anerkannten Ausbildungsberuf.
Je nach Leistung kann nach dem ersten Jahr der erweiterte Hauptschulabschluss und mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung der Mittlere Schulabschluss erworben werden.

Interessiert? Laden Sie sich hier die detaillierten Infos über MDQM herunter!